Rechtsanwalt – Strafverteidiger

Ich vertrete Sie engagiert und kompetent bei Ihren rechtlichen Problemen.

Der Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei im Zentrum Frankfurts liegt im Strafrecht.
Ich unterstütze Sie dort in allen Abschnitten des Strafverfahrens.

Ob Sie durch die Polizei als Zeuge oder als Beschuldigter vorgeladen wurden, ob Sie oder ein Angehöriger mit einer Wohnungsdurchsuchung oder sogar der Untersuchungshaft konfrontiert sind, ob Sie einen Strafbefehl zugestellt bekommen haben oder gegen Sie Anklage erhoben worden ist, ob Sie verurteilt wurden und ein Rechtsmittel einlegen wollen oder es bereits um die Strafvollstreckung geht –  gerne stehe ich mit Rat und Tat an Ihrer Seite.

Dabei werden alle Gebiete des Strafrechts abgedeckt. Vom einfachen Ladendiebstahl bis zur Wirtschaftskriminalität, von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder das Aufenthaltsgesetz bis zu Gewaltdelikten, von Vergehen im Rahmen von Demonstrationen, Fußballspielen oder auch dem Straßenverkehr; dies sowohl im Jugendstrafverfahren wie auch im Erwachsenenstrafrecht.

 

 

Ich unterstütze Sie aber auch im öffentlichen Recht und im Zivilrecht, dort vor allem bei Problemen, die oft mit einer strafrechtlichen Verfolgung einhergehen: Sei es der Schmerzensgeldanspruch eines vermeintlich Geschädigten, der Verlust Ihres Führerscheins, eine gegen Sie erlassene Meldeauflage, das Verbot einer Versammlung, die Sie planen oder ausländerrechtliche Probleme, die aus einer Verurteilung folgen.

 

Aber auch in Ihren sonstigen Rechtsproblemen stehe ich kompetent an Ihrer Seite.

 

Die Modalitäten meiner Vergütung gestalte ich flexibel. Möglich sind sowohl eine pauschale Honorarvereinbarung, eine Abrechnung auf Stundenbasis oder auch auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Außerdem werde ich für Sie gerne als Pflichtverteidiger oder im Rahmen der Prozesskostenhilfe tätig.

 

Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt mit mir auf, um alles Weitere zu klären.

 

 

Vita

Schon seit Beginn meiner juristischen Ausbildung – die ich vollständig in Frankfurt a. M. absolvierte – war es mein festes Ziel, im späteren Berufsleben als Strafverteidiger zu arbeiten. Stets faszinierte mich der Gedanke, für Personen einzutreten, die von den Strafverfolgungsbehörden, damit letztlich dem Staat, mit ganzer Macht verfolgt werden.

 

Daher lag schon im Studium mein Interessenschwerpunkt auf der Kriminologie und dem Strafrecht in allen seinen Aspekten. Hierbei setzte ich mich sowohl mit der Rechtspraxis als auch der Strafrechtswissenschaft auseinander. Dem Geist der Frankfurter juristischen Fakultät entsprechend nahm ich hierbei stets eine kritische Perspektive ein.

 

Nach meinem ersten Staatsexamen, das ich mit Prädikat absolvierte, folgte ich meiner wissenschaftlichen Neugier und begann meine Promotion am Lehrstuhl von Prof. Ulfrid Neumann. Gleichzeitig war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter an diversen Frankfurter Lehrstühlen für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie tätig.

 

 

Inzwischen ist meine strafrechtlich-rechtsphilosophische Promotion in der Veröffentlichungsreihe des Instituts für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie unter dem Titel Kampf den Feinden oder Schutz der Minderheiten? im Peter Lang Verlag erschienen. Ich wurde in Frankfurt zum Dr. jur. promoviert; danach zog es mich in die Rechtspraxis.

 

Im Rahmen meines Referendariats am OLG Frankfurt konnte ich meine Kenntnisse in der Praxis des Strafrechts vertiefen und habe sämtliche Stationen, bei denen dies möglich war, bei Strafverteidigern oder der Strafjustiz absolviert. Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt bin ich durchgehend als selbstständiger Strafverteidiger in der renommierten Bürogemeinschaft am Kaiserplatz in Frankfurt am Main tätig.

Gerne setze ich meine Kenntnisse und Fähigkeiten auch für Sie ein!

 

 

 

 

 

Rechtsanwalt
Dr. Felix Fleckenstein
Friedensstraße 11
60311 Frankfurt am Main

Gerichtsfach 63

Prozessvollmacht

T +49 (0) 69 / 75 80 69 - 0

F +49 (0) 69 / 97 36 67 67

kontakt@ra-fleckenstein.de

Ob Sie durch die Polizei als Zeuge oder als Beschuldigter vorgeladen wurden, ob Sie oder ein Angehöriger mit einer Wohnungsdurchsuchung oder sogar der Untersuchungshaft konfrontiert sind, ob Sie einen Strafbefehl zugestellt bekommen haben oder gegen Sie Anklage erhoben worden ist, ob Sie verurteilt wurden und ein Rechtsmittel einlegen wollen oder es bereits um die Strafvollstreckung geht –  gerne stehe ich mit Rat und Tat an Ihrer Seite.

Dabei werden alle Gebiete des Strafrechts abgedeckt. Vom einfachen Ladendiebstahl bis zur Wirtschaftskriminalität, von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder das Aufenthaltsgesetz bis zu Gewaltdelikten, von Vergehen im Rahmen von Demonstrationen, Fußballspielen oder auch dem Straßenverkehr; dies sowohl im Jugendstrafverfahren wie auch im Erwachsenenstrafrecht.

 

 

Ich unterstütze Sie aber auch im öffentlichen Recht und im Zivilrecht, dort vor allem bei Problemen, die oft mit einer strafrechtlichen Verfolgung einhergehen: Sei es der Schmerzensgeldanspruch eines vermeintlich Geschädigten, der Verlust Ihres Führerscheins, eine gegen Sie erlassene Meldeauflage, das Verbot einer Versammlung, die Sie planen oder ausländerrechtliche Probleme, die aus einer Verurteilung folgen.

 

Aber auch in Ihren sonstigen Rechtsproblemen stehe ich kompetent an Ihrer Seite.

 

Die Modalitäten meiner Vergütung gestalte ich flexibel. Möglich sind sowohl eine pauschale Honorarvereinbarung, eine Abrechnung auf Stundenbasis oder auch auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Außerdem werde ich für Sie gerne als Pflichtverteidiger oder im Rahmen der Prozesskostenhilfe tätig.

 

Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt mit mir auf, um alles Weitere zu klären.

 

 

Schon seit Beginn meiner juristischen Ausbildung – die ich vollständig in Frankfurt a.M. absolvierte – war es mein festes Ziel, im späteren Berufsleben als Strafverteidiger zu arbeiten. Stets faszinierte mich der Gedanke, für Personen einzutreten, die von den Strafverfolgungsbehörden, damit letztlich dem Staat, mit ganzer Macht verfolgt werden.

 

Daher lag schon im Studium mein Interessenschwerpunkt auf der Kriminologie und dem Strafrecht in allen seinen Aspekten. Hierbei setzte ich mich sowohl mit der Rechtspraxis als auch der Strafrechtswissenschaft auseinander. Dem Geist der Frankfurter juristischen Fakultät entsprechend nahm ich hierbei stets eine kritische Perspektive ein.

 

Nach meinem ersten Staatsexamen, das ich mit Prädikat absolvierte, folgte ich meiner wissenschaftlichen Neugier und begann meine Promotion am Lehrstuhl von Prof. Ulfrid Neumann. Gleichzeitig war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter an diversen Frankfurter Lehrstühlen für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie tätig.

 

 

Inzwischen ist meine strafrechtlich-rechtsphilosophische Promotion in der Veröffentlichungsreihe des Instituts für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie unter dem Titel Kampf den Feinden oder Schutz der Minderheiten? im Peter Lang Verlag erschienen. Ich wurde in Frankfurt zum Dr. jur. promoviert; danach zog es mich in die Rechtspraxis.

 

Im Rahmen meines Referendariats am OLG Frankfurt konnte ich meine Kenntnisse in der Praxis des Strafrechts vertiefen und habe sämtliche Stationen, bei denen dies möglich war, bei Strafverteidigern oder der Strafjustiz absolviert. Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt bin ich durchgehend als selbstständiger Strafverteidiger in der renommierten Bürogemeinschaft am Kaiserplatz in Frankfurt am Main tätig.

Gerne setze ich meine Kenntnisse und Fähigkeiten auch für Sie ein!